top of page
Therapiezentrum Glindow in Werder & Therapiezentrum Geltow in Schwielowsee

Information für Arbeitgeber  

Das Health Benefit können an alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten ausgegeben werden.

 

Für diese arbeitgeberfinanzierten Gesundheitsmaßnahmen können Unternehmen zwei steuerliche Förderungen und Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen nutzen:

 

Abrechnung über § 3 Nr. 34 EStG (GesundheitsTicket) – Lohnsteuer- und sozialabgabenfreie Betriebliche Gesundheitsvorsorge bis maximal 600 Euro pro Jahr und Mitarbeiter

Abrechnung über § 8 Abs. 2 EStG (GesundheitsTicket Plus) – Lohnsteuer- und sozialabgabenfreie Betriebliche Gesundheitsvorsorge bis maximal 50 Euro pro Monat und Mitarbeiter

Kofinanzierung von bestimmten Präventionsmaßnahmen nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V. durch einen Zuschuss einer gesetzlichen Krankenkasse

Kofinanzierung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) und vieler Maßnahmen durch die Zusammenarbeit mit einer Krankenkasse auf Grundlage des § 20b SGB V

Finanzierung des Betrieblichen GesundheitsTicket Plus

Die Kosten für die Gesundheitsmaßnahmen, die von den Mitarbeitern genutzt und mit dem Betrieblichen GesundheitsTicket Plus bezahlt werden, sind Betriebsausgaben und bis 50 Euro pro Monat lohnsteuer- und sozialabgabenfrei.

 

Bezahlung der Maßnahmen

Das Betriebliche GesundheitsTicket und das Betriebliche GesundheitsTicket Plus sind Pre-Paid-Produkte, die vollständig oder in vereinbarten Teilbeträgen durch den Arbeitgeber aufgeladen werden. Die Nutzung wird beim Betrieblichen GesundheitsTicket jährlich und beim Betrieblichen GesundheitsTicket Plus monatlich abgerechnet.

 

Nicht genutztes Guthaben wird dem Arbeitgeber rückerstattet oder für das Folgejahr umgebucht.

 

Lassen Sie sich schon jetzt bei Gesundheitsticket.de beraten und wählen uns als Ihren Gesundheit-Partner.

Informationen für Arbeitnehmer  

Die Kosten von Gesundheitsmaßnahmen aus dem Leistungsangebot des GesundheitsTicket können bis 600 EUR pro Jahr lohnsteuer- und sozialabgabenfrei vom Arbeitgeber übernommen werden.

 

Die Kosten von Gesundheitsmaßnahmen aus dem Leistungsangebot des GesundheitsTicket Plus können bis 50 EUR pro Monat lohnsteuer- und sozialabgabenfrei vom Arbeitgeber übernommen werden.

 

Abrechnung mit der GesundheitsTicket GmbH

Bitte prüfen Sie vor Inanspruchnahme einer Gesundheitsmaßnahme den Kontostand Ihres Tickets in Ihrem Konto, um die Kostenübernahme durch die GesundheitsTicket GmbH sicherzustellen.

Sollte das Guthaben auf Ihrem Ticket nicht mehr die Behandlungskosten abdecken, können Sie den fehlenden Betrag selbst bezahlen.

Legen Sie bitte zur Abrechnung dem Gesundheitsdienstleister Ihr Betriebliches GesundheitsTicket in Verbindung mit Ihrem Personalausweis, Führerschein oder Betriebsausweis als Legitimation vor.

Unterzeichnen Sie dann bitte den Leistungsschein, den Ihnen Ihr Gesundheitsanbieter zur Bestätigung der erhaltenen Leistung vorlegt.

Dieser Leistungsschein verbleibt beim Dienstleister. Auf Wunsch können Sie eine Kopie vom Dienstleister erhalten.

Weitere Formalitäten müssen Sie als Ticketinhaber/in nicht beachten. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber kein Dokument und keinen Beleg einreichen.

Nutzen Sie als Arbeitnehmer Ihren Vorteil , wir freuen uns Ihr Gesundheitspartner zu werden. Schauen Sie schon jetzt in unser Angebot: Sport- & Gesundheitskurse

bottom of page